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Beratung bei beruflicher Neuorientierung – Outplacementberatung

Diese vom bisherigen Arbeitgeber finanziell getragene Leistung ist meist Bestandteil einer Aufhebungsvereinbarung, insbesondere bei der Trennung von Führungskräften und einzelnen Mitarbeitern.

Bei Trennungen von einer größeren Anzahl von Mitarbeitern im Falle einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes stellt sie (unabhängig von der Unternehmensgröße) eine Transfermaßnahme dar, die gem. § 216a SBG III von der Agentur für Arbeit finanziell in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 % der Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2.500 .- € je Arbeitnehmer gefördert wird.

Ich unterstütze Sie bei der Koordination der Maßnahme mit der vor Ort zuständigen Agentur für Arbeit.

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier

Externe Begleitung in Form einer Outplacementberatung in Anspruch nehmen ?

Der Nutzen für das Unternehmen

  • Durch die Kombination mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag kann eine betriebsbedingte Kündigung vermieden werden.
  • Der Prozess der kann konfliktärmer gestaltet werden.
  • Langfristige Rechtsstreitigkeiten werden vermieden.
  • Erweiterung des Handlungsspielraums:
    Organisatorische und personelle Veränderungen können schneller umgesetzt
    werden. Durch klares und transparentes Entscheiden zur Trennung und Vermeiden von
    Alibilösungen wie "Wegloben" bleibt der Blick auf das Interesse des Unternehmens
    gewahrt.
  • Imagegewinn nach außen:
    Durch diese Form der Wahrnehmung sozialer Verantwortung wird das Bild des Unternehmens als Arbeitgeber positiv herausgestellt.
  • Imagegewinn nach innen:
    Das Unternehmen signalisiert nach innen die Bereitschaft zu konsequentem Vorgehen bei gleichzeitigem Blick auf die Interessen des Mitarbeiters: "Ihr beruflicher Weg findet bei uns ein Ende und uns ist daran gelegen, dass Sie ihn in einer anderen adäquaten Position baldmöglichst fortsetzen können."
  • Durch Transparenz bei der Entscheidung und Wahrnehmen sozialer Verantwortung können bei den verbleibenden Mitarbeitern Motivationsverlust mit der Folge von Produktivitätseinbußen verhindert werden.
  • Die finanziellen Mittel für das Gestalten der Trennung werden durch die dargestellten
    Wirkungen nach innen effizienter eingesetzt.

Der Nutzen für die Mitarbeiter
Ein Teil des Nutzens für die Mitarbeiter ist bereits unter dem für das Unternehmen beschrieben, da es sich bei der Inanspruchnahme einer Outplacementberatung um eine Maßnahme handelt, von der beide Seiten profitieren.

Hinzu kommen:

  • Der Mitarbeiter findet durch die umfängliche und qualifizierte Unterstützung in allen Phasen der Neuorientierung schneller Anschluss an ein neues Beschäftigungsverhältnis und kann so seine berufliche Laufbahn adäquat fortsetzen.
  • Hilfe insb. für Mitarbeiter,
    der sich schon lange nicht mehr beworben hat, der durch seine lange Zugehörigkeit im Unternehmen die Marktgepflogenheiten nicht mehr kennt.
  • Der Mitarbeiter wird in einer tiefgreifenden Situation der Veränderung bei Gefühlen von Ängsten und Enttäuschung emotional gestützt.
  • Durch respektvollen, aber klaren Umgang in der Beratung mit dem Mitarbeiter wird seine Bereitschaft, über eigene Schwächen und Stärken nachzudenken, und zu als eine Voraussetzung zur erfolgreichen Neupositionierung gefördert:
    Wer die aktuelle Situation als Ausgangspunkt angenommen hat, kann sich davon zu lösen und seine Energie für eine positive Zukunft einsetzen.
  • Unmittelbarer Zugang zum Markt durch kostenfreie Nutzung von Firmendatenbanken mit 340.000 Unternehmen in Deutschland und der Schweiz sowie durch meine regelmässig gepflegten direkten Kontakte zu über 500 Unternehmen, vorwiegend in Süd- und Mittelbaden sowie Südwürttemberg.

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Benedikt Mechler +49 - (0)761 - 70 78 267 Zasiusstraße 105 +49 - (0)171 - 644 12 23 79102 Freiburg info@benedikt-mechler.com